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   LAG Hessen, 15.08.2006 - 8 Ta 200/06   

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https://dejure.org/2006,16639
LAG Hessen, 15.08.2006 - 8 Ta 200/06 (https://dejure.org/2006,16639)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.08.2006 - 8 Ta 200/06 (https://dejure.org/2006,16639)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. August 2006 - 8 Ta 200/06 (https://dejure.org/2006,16639)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 Nr 3 ArbGG, § 3 ArbGG, § 60 InsO, § 61 InsO, § 823 Abs 1 BGB
    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Schadensersatzanspruch gegen Insolvenzverwalter wegen Verletzung von Arbeitgeberpflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen für Schadensersatzansprüche eines Arbeitnehmers gegen einen Insolvenzverwalter; Geltendmachung einer persönlichen Haftung des Insolvenzverwalters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 218
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZB 34/03

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters - Rechtsweg

    Auszug aus LAG Hessen, 15.08.2006 - 8 Ta 200/06
    Die Gerichte für Arbeitssachen sind zuständig für Schadensersatzansprüche, die ein Arbeitnehmer gegen einen Insolvenzverwalter geltend macht, sowohl wegen Verletzung von Arbeitgeberpflichten wie auch aus persönlicher Haftung dafür gemäß §§ 60, 61 InsO (Im Anschluss an BAG vom 09.07.2003 - 5 AZR 34/03 - DB 2003, 2132 unter Aufgabe von Hess. LAG vom 16.07.1996 - 8 Ta 455/95).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 09. Juli 2003 (5 AZB 34/03; EzA § 3 ArbGG 1979 Nr. 5; ZIP 2003, 1617; DB 2003, 2132) entschieden, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig ist, wenn eine persönliche Haftung des Insolvenzverwalters nach § 61 InsO geltend gemacht wird.

  • LAG Hessen, 16.07.1996 - 8 Ta 455/95

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten über die persönliche

    Auszug aus LAG Hessen, 15.08.2006 - 8 Ta 200/06
    Die Gerichte für Arbeitssachen sind zuständig für Schadensersatzansprüche, die ein Arbeitnehmer gegen einen Insolvenzverwalter geltend macht, sowohl wegen Verletzung von Arbeitgeberpflichten wie auch aus persönlicher Haftung dafür gemäß §§ 60, 61 InsO (Im Anschluss an BAG vom 09.07.2003 - 5 AZR 34/03 - DB 2003, 2132 unter Aufgabe von Hess. LAG vom 16.07.1996 - 8 Ta 455/95).

    Die Kammer schließt sich dieser Rechtsprechung an und gibt die entgegenstehende Rechtssprechung auf (Hess. LAG vom 16.07.1996 - 8 Ta 455/95) der sich die 2. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts 12.03.2004; 2 Ta 47/04) angeschlossen hatte.

  • LAG Hessen, 12.03.2004 - 2 Ta 47/04

    Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Konkursverwalter; Umfang der persönlichen

    Auszug aus LAG Hessen, 15.08.2006 - 8 Ta 200/06
    Die Kammer schließt sich dieser Rechtsprechung an und gibt die entgegenstehende Rechtssprechung auf (Hess. LAG vom 16.07.1996 - 8 Ta 455/95) der sich die 2. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts 12.03.2004; 2 Ta 47/04) angeschlossen hatte.
  • LAG Hamm, 28.01.2008 - 2 Ta 363/07

    Rechtsweg: Eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft kann eine Sozialeinrichtung

    Wird der Insolvenzverwalter für eine Forderung aus dem Arbeitsverhältnis in Anspruch genommen, sind die Arbeitsgerichte zuständig (BAG vom 09.07.2003 - 5 AZB 34/03, DB 2003, 2132; Hessisches LAG vom 15.08.2006 - 8 Ta 200/06, NZA-RR 2007, 218).
  • LAG Hamm, 21.01.2008 - 2 Ta 363/07

    Rechtsweg: Eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft kann eine Sozialeinrichtung

    Wird der Insolvenzverwalter für eine Forderung aus dem Arbeitsverhältnis in Anspruch genommen, sind die Arbeitsgerichte zuständig (BAG vom 09.07.2003 - 5 AZB 34/03, DB 2003, 2132; Hessisches LAG vom 15.08.2006 - 8 Ta 200/06, NZA-RR 2007, 218).
  • LAG Hessen, 13.08.2014 - 2 Ta 155/14

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters - Rechtsweg

    Damit ist der Insolvenzverwalter in diesen Fällen entgegen der Ansicht des Beklagten überwiegend in seiner Stellung als "Vertreter" des Arbeitgebers, weniger in seinen Pflichten bei der Verteilung der Masse betroffen ( so zutreffend: LAG Nürnberg, Beschluss vom 29. März 2004 - 5 Ta 153/03, a. a. O.; weiter neben den im erstinstanzlichen Beschluss zitierten Entscheidungen und Kommentarstellen: GK-ArbGG/Schütz § 3 Rz. 48 und auch noch LAG Hessen, Beschluss vom 15. August 2006 - 8 Ta 200/06, NZA-RR 2007, 218 f. ).
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